Die
Antwort ist |
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Grundsätzlich
haben Wiener Taxi nur in Wien zu fahren wo sie auch Fahrgäste aufnehmen
dürfen (Landesbetriebsordnung).
Bundeslandübergreifend haben sie
dazu keine Erlaubnis.
(Tarifunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern) Ausnahmen sind jedoch Vorbestellungen seitens des Kunden, ausserhalb von Wien oder auch Österreich. So ist der Lenker in solchen Fällen dazu berechtigt, seine vorbestellte Fahrt zu erledigen. Bei Auslandsfahrten oder längeren Fahrten im Innland sind die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu berücksichtigen. *****************************************************
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